ASV Samtgemeinde Isenbüttel e.V. von 1975
 

Tankumsee

Betriebsgesellschaft

 

                                        

 

 

H A U S - U N D   S E E O R D N U N G

 (Fassung Januar 2022)

 § 1

Geltungsbereich

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  1. Die Haus- und Seeordnung hat Gültigkeit für den gesamten Bereich des Erholungsgebietes einschließlich aller Grün- und Freizeitanlagen sowie des Sees.

  2. Jedermann ist berechtigt, das Erholungsgebiet im Rahmen der geltenden Nutzungsvorschriften zu betreten. Mit dem Betreten des Erholungsgebietes erkennt der Besucher die Haus- und Seeordnung an. Die Haus- und Seeordnung hängt unter anderem in den Schaukästen an den Eingängen zum Erholungsgebiet zur Einsichtnahme aus.

 

§ 2

Haftung

 

Die Benutzung des in § 1 bezeichneten Erholungsgebietes geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

§ 3

Grundregeln 

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  1. Jeder Benutzer des Erholungsgebietes hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

  2. Die Führer von Wasserfahrzeugen haben ihre Fahrweise so einzurichten, dass insbesondere eine Gefährdung von Badenden, die Behinderung oder Beschädigung von Fahrzeugen anderer sowie Beschädigungen der Ufer, der Vegetation oder der Anlagen in und an dem Gewässer vermieden wird.

  3. Über die Besonderheit des Gewässers wie z. B. Untiefen, Strömungen, typische Windverhältnisse sowie die Tragfähigkeit der Eisfläche hat sich jeder in eigener Verantwortung Kenntnis zu verschaffen.

  4. Zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieser Haus- und Seeordnung sind die Mitarbeiter der Tankumsee GmbH berechtigt. Die Mitarbeiter können Anordnungen treffen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erforderlich sind. Den Anordnungen ist in jedem Fall Folge zu leisten.

 

§ 4

Baden

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Das Baden ist nur innerhalb der Badebucht zulässig. Alle anderen Bereiche sind Badeverbotszonen. Das Baden geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

 

§ 5

Angeln

 

Das Angeln ist nur mit Angelerlaubnisschein gestattet. In der Zeit vom 1. Mai bis 15. September ist das Angeln in der Badezone untersagt.

 

§ 6

Verbote

 [Änderung]

  1. Das Baden, Waschen und Tränken von Tieren im See und am Ufer, sowie das Einbringen und Einleiten von Abfällen, Abwässern, Fäkalien oder wassergefährdenden Stoffen ist verboten. Ferner ist es nicht erlaubt, im Erholungsgebiet lebende Wasservögel und sonstige Wildtiere zu füttern. Die Verbote gelten ganzjährig.

  2. Hunde und Pferde sind im Seebereich, am Strand, auf der Promenade, auf den Gruppenzeltwiesen und auf den Liegewiesen ganzjährig nicht zugelassen. Der Bereich befindet sich innerhalb folgender Grenzen:

    Eichenpfad, Rundwanderweg zwischen den Zeltwiesen bis an den Elbe-Seiten-Kanal, Rundwanderweg entlang der Böschung des Elbe-Seiten-Kanals bis zur Brücke des Rundwanderweges über die Mühlenriede und Mühlenriede bis zum Kiosk am Dannenbütteler Weg, Dannenbütteler Weg bis zum Eichenpfad.
    Dieser Bereich umfasst weiterhin die Bolz-, Liege- und Zeltwiesen nördlich des Eichenpfades sowie den Kinderspielplatz, und den Minigolfplatz westlich des Dannenbütteler Weges. Zum verbotenen Bereich für Hunde und Pferde zählen nicht das Gelände des Seehotels und des Verwaltungstraktes der Tankumsee GmbH sowie die Zuwegungen vom Dannenbütteler Weg zu den Kioskbetrieben am Westufer des Tankumsees. Darüber hinaus sind Hunde an der ausgewiesenen Hundebadestelle erlaubt.

  3. In der Zeit vom 01. 10. - 31. 03. dürfen Hunde auf den Wanderwegen angeleint mitgeführt werden. Die Promenade ist ganzjährig eine hundefreie Zone.

  4. Grillen und offenes Feuer sind im gesamten Erholungsgebiet verboten, mit Ausnahme auf den ausgewiesenen Grillplätzen.

  5. Es ist weiter verboten den Sandstrand, die Liegewiesen, die Wanderwege sowie den sonstigen Uferbereich des Tankumsees mit Kraftfahrzeugen aller Art zu befahren. Von dem Fahrverbot sind Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Sondergenehmigung ausgeschlossen.

  6. Kite-Surfen ist aus zwingenden Gründen der Aufrechterhaltung der Sicherheit aller erlaubten Wasssersportarten ganzjährig verboten.

    [Neu:]

  7. Die Mitnahme von Fundsachen und das Sammeln von Pfandflaschen ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

  8. Besucher der Tankumsee GmbH haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

  9. Sexuelle Handlungen jeglicher Art sind untersagt.

  10. Ferner ist das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsführung.

 

§ 7

Wasserfahrzeuge

[Änderung]

  1. Der See darf nur mit Wasserfahrzeugen - ohne Motorkraft - befahren werden. In der Zeit vom 1. Mai bis 15. September ist das Befahren der durch Bojen markierten Badebucht, mit Ausnahme von aufblasbaren Badebooten, untersagt. Einzige Ausnahme ist das DLRG Rettungsboot.

  2. Der See darf nur gegen Vorlage eines gültigen Seglerscheines zum Segeln oder eines Surf-Scheins zum Surfen benutzt werden.

  3. Darüber hinaus hat jeder Segler oder Surfer den Nachweis zu führen, dass er gegen Schäden infolge der Ausübung des Segel- oder Surfsports eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

  4. Das Ein- oder Ausbringen der Boote - mit Ausnahme aufblasbarer Badeboote - ist nur an den dafür eingerichteten Anlagen gestattet.

  5. Surfbretter sind an der gekennzeichneten Anlage südlich der Steganlagen der Vereine zu Wasser zu bringen. Ausgenommen hiervon ist der Betrieb des schulsportspezifischen Wassersportzentrums. Das Ein- und Ausbringen der Surfbretter sowie gegebenenfalls der Jollen, geschieht nördlich des DLRG-Turmes.

    [Neu:]

  6. Stand up boards dürfen in der Badezone zu Wasser gelassen werden, um anschließend außerhalb der Badezone genutzt zu werden

  7. Tretbootausleihe ist ab 16 Jahren möglich und das Schwimmabzeichen Bronze muss mindestens vorhanden sein. Es darf kein Tretboot unter Einfluss von mehr als 0,5 Promille Alkohol, Drogen oder Medikamenteneinfluss genutzt werden. Unter 16jährige benötigen die Einverständniserklärung der Eltern oder müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein. Mit der Anmietung eines Tretbootes wird die Haus- und Seeordnung anerkannt.

 

§ 8

Motorboote

 

Von dem Verbot des Befahrens mit Wasserfahrzeugen mit Motorkraft sind ausgenommen die im Einverständnis mit der Tankumsee GmbH genehmigten Boote zur Rettung und zur Seeunterhaltung.

 

§ 9

Segelboote und Surfbretter

 

  1. Es sind nur Segelboote und Surfbretter mit einer Segelfläche bis maximal 20 qm zulässig.

  2. Höchstens 75 Segelboote einschließlich Surfbretter dürfen gleichzeitig segeln. Bis zu 50 Boote davon können von den segelsporttreibenden Vereinen gestellt werden.

 

§ 10

Anlegen und Lagern von Booten

Das Anlegen und Lagern von Booten ist nur an den dafür vorgesehenen Bootsstegen zulässig und nicht an Bojen und Ankern.

 

§ 11

Verhalten auf dem See

 

  1. Boote weichen einander rechts aus und überholen links. Beim Kreuzen gilt rechts vor links.

  2. Bei Segelbooten hat das auf Steuerbordbug segelnde Boot den auf Backbordbug segelnde Booten auszuweichen. Segeln mehrere Boote auf demselben Bug, hat bei Gefahr eines Zusammenstoßes jeweils das luvwärts liegende Boot auszuweichen.

  3. Paddelboote haben den Ruderbooten und beide Bootsarten Segelbooten auszuweichen.

  4. Wasserfahrzeuge, die an einer gem. § 12 genehmigten Wassersportveranstaltung teilnehmen, haben vor den v. g. Wasserfahrzeugen Vorfahrt.

  5. Rettungs- und Aufsichtsbooten ist von sämtlichen Wasserfahrzeugen die Vorfahrt einzuräumen.

 

§ 12

Wassersportveranstaltungen

 

  1. Wettkampfmäßige Wassersportveranstaltungen bedürfen der Genehmigung der Tankumsee GmbH. Soweit solche Veranstaltungen während ihrer Durchführung die allgemeine Nutzung des Sees teilweise oder vollständig ausschließen, ist die Genehmigung mindestens sechs Wochen vorher zu beantragen. Die Sperrung für die Allgemeinheit ist auf Kosten der Antragsteller öffentlich bekannt zu geben. Die Bekanntmachung hat auch in dem dafür bereitgestellten Sichtkasten an der Slipanlage zu erfolgen.

  2. Bis zum 1. März eines jeden Jahres ist der Tankumsee GmbH in Zusammenarbeit mit den interessierten Vereinen eine Aufstellung der geplanten Veranstaltungen unaufgefordert vorzulegen.

 

§ 13

Befahren bei Nacht

 

  1. Das Befahren des Gewässers, das Ankern außerhalb der Liegeplätze und der Eissport sind nachts und eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang untersagt.

  2. Absatz 1 gilt nicht für Einsatzfahrten von Rettungsfahrzeugen.

 

§ 14

Betreten der Eisfläche und Eissport  

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a) Betreten der Eisfläche

  1. Die Tankumsee GmbH warnt vor dem Betreten der Eisfläche. Das Betreten der Eisfläche erfolgt immer auf eigene Gefahr. Die Tankumsee GmbH übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit dem Betreten der Eisfläche entstehen. Eltern haften für Ihre Kinder.

b) Eissport

  1. Eissport ist nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt.

  2. Eine auf dem See bestehende Eisfläche darf mit Motorfahrzeugen aller Art nicht befahren werden.

  3. Es ist verboten, Löcher in das Eis zu schlagen.

 

§ 15

Zelten

 

Das Zelten und Lagern im gesamten Gelände der Gesellschaft ist untersagt. Zelten ist nur auf den durch die Gesellschaft ausgewiesenen Zeltwiesen mit entsprechender Genehmigung erlaubt. Das Aufstellen von "Schutzschirmen" ist dagegen zulässig.

 

§ 16

Freikörperkultur

 [Änderung]

Freikörperkultur ist im gesamten Bereich der Tankumsee GmbH nicht gestattet.

 

§ 17

Sonstige Benutzung

 

  1. Weitere als die ausdrücklich zugelassenen Nutzungsarten sind untersagt. Dies gilt insbesondere für:

    a) das Säubern von Wasserfahrzeugen mit chemischen Reinigungsmitteln im See und am Ufer

    b) Das Waschen von Kraftfahrzeugen, Motor- und Fahrrädern und sonstigen Fahrzeugen im See und am Ufer.

  1. Zur Benutzung ebenfalls nicht zugelassen sind:

    a) Haus- und Wohnboote

    b) Tauch- und Flugboote

    c) ferngesteuerte Modellboote.

 

§ 18

Ausnahmen/Änderungen

 

Ausnahmen von dieser Haus- und Seeordnung können auf Antrag von der Tankumsee GmbH zugelassen werden. Des Weiteren behält sich die Gesellschaft Änderungen vor.

 

§ 19

Verstöße

 

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Seeordnung können mit Betretungsverbot geahndet werden. Strafbare Handlungen werden zur Anzeige gebracht.

 

§ 20

Inkrafttreten

 

Diese Haus- und Seeordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, ältere Versionen verlieren ihre Gültigkeit.

 

Isenbüttel, Januar 2022

www.asv-isenbuettel.eu